Leitlinien

Statement des Vorstands der FGIMB

Leitlinien dienen Ärzten und im Gesundheitssystem tätigen Personen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung bei therapeutischen Fragen. Das Ziel von Leitlinien ist also regelhaft eine angemessene gesundheitsbezogene Versorgung in ganz spezifischen klinischen Situationen.

Die Begutachtung in verschiedenen Sach- und Rechtsgebieten ist nun eine Beurteilung von medizinischen Zusammenhängen, die immer Einzelfallentscheidung sein muss. Insofern kann es letztlich keine Leit- oder gar Richtlinien geben, nach denen ein ärztlicher Gutachter/Sachverständiger den Einzelfall beurteilen muss. Wir vertreten die Auffassung, dass für bestimmte Fragestellungen dem ärztlichen Sachverständigen lediglich Begutachtungsempfehlungen an die Hand gegeben werden können, die im Einzelfall zu einer Entscheidungsfindung z.B. bei schwierigen Unfallzusammenhangsfragen beitragen können.
Es gibt bestimmte Standards, die bei der Begutachtung zu beachten sind und insofern darf diesbezüglich auf die folgende Verlinkung zur Leitlinie „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung“ (AWMF Registernummer: 094/001) verwiesen werden, die auch vom Vorsitz der FGIMB mit extern begutachtet wurde.

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/094-001.html