Mitgliederversammlung

Die ordentlichen Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung.

Sie tritt in Verbindung mit dem Jahrestreffen der Fachgesellschaft einmal im Jahr zusammen. Der Termin wird jeweils bei der vorausgegangenen Jahrestagung bestimmt.

Themen der gleichzeitig stattfindenden wissenschaftlichen Jahrestagung und den Ort der Versammlung bestimmt der Vorstand.

Auf schriftliches und mit Gründen versehenes Verlangen von 1/10 der Mitglieder oder wenn dies aus sonstigen Gründen im Interesse der Fachgesellschaft liegt, ist zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen.

Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstands mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Beifügung der Tagesordnung eingeladen. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Diesbezügliche Anträge sind beim Vorstand schriftlich einzureichen und auf der darauf folgenden Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu stellen.

Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Wahl des Vorstands

b) Entscheidung über den Ausschluss

c) Entlastung des Vorstands

d) Wahl der Rechnungsprüfer

e) Änderung der Satzung

f) Auflösung des Vereins

Der Vorsitzende des Vorstands oder einer seiner Stellvertreter leitet die Versammlung. Bei der Abstimmung hat jedes ordentliche Mitglied eine Stimme.

Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst. Beschlüsse über Ausschluss, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4 Mehrheit der gültigen Stimmen.

Bei Wahlen ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Stehen mehr als zwei Kandidaten zur Wahl entscheidet die Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die in einem ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.