BÄK-Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung

Online-Veranstaltung

Kausalitätsbegutachtung in U&O

Modul III Unfallchirurgie/Orthopädie des BÄK-Curriculums „Medizinische Begutachtung“

Programm hier zum Download

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Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

unfallbedingte Gesundheitsstörungen bedürfen fast regelhaft eines ärztlichen Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für den Versicherungsträger oder das
Gericht. Im einfachsten Falle ist nur eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder eine Invaliditätsbewertung für die verbliebenen Unfallfolgen
erforderlich. Oft stehen jedoch auch Kausalitätsfragen zur Diskussion.

Der ärztliche Sachverständige sollte nicht nur über die erforderliche wissenschaftliche Kompetenz, sondern auch über Grundkenntnisse der rechtlichen Vorgaben verfügen, um ein sachgerechtes und damit verwertbares Gutachten erstellen zu können. Dieses notwendige Wissen zu übermitteln ist Kernaufgabe der
Fachgesellschaft für interdisziplinäre medizinische Begutachtung (FGIMB). Die FGIMB hat hierzu entsprechende Fortbildungskurse entwickelt.

Vermittelt werden die für die Begutachtung wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verschiedenen Themenbereichen, in Verbindung mit dem Knowhow
zur Erarbeitung einer plausiblen gutachtlichen Beurteilung. Ein wesentliches Plus unseres Fortbildungsformats ist die große Praxisnähe.
Diesem hohen Anspruch wird Rechnung getragen mit der Zertifizierung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung
der Durchgangsärzte und der Vergabe von Weiterbildungspunkten der Landesärztekammer.

Ebenfalls wird der Kurs für die FGIMB-Zertifizierung als ärztlicher Sachverständiger angerechnet.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Holm-Torsten Klemm

BÄK-Curriculum unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung

Anerkennung durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Veranstaltung ist als Fortbildung „Begutachtung“ im Sinne der Ziffer 5.11 der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren anerkannt.