FGIMB präsentiert:

Paradigmenwechsel bei der Invaliditätsbemessung in der Privaten Unfallversicherung

© Der/Die Autor(en) 2022

Ein fach- und länderübergreifender Konsens, aufgearbeitet in 4 Publikationen, gegliedert in die Grundlagen, die oberen und die unteren Extremitäten und die Invalidität außerhalb der Gliedertaxe. Die Erstveröffentlichungen sind erhältlich bei Springer unter der jeweils im Artikel angegebenen DOI.
Thumbnail Bemessungsgrundlagen
  1. Grundlagen

    Veröffentlichung: 17. Februar 2022

    Das Herzstück des Leistungsversprechens eines privaten Unfallversicherers ist die Invaliditätsleistung, die ärztlich fristgerecht festzustellen ist. Der Versicherer gibt pauschalierte Sätze der Gliedertaxe für Verlust oder Funktionsunfähigkeit vor und der ärztliche Sachverständige muss dann auf allgemein anerkannte, überarbeitete/aktualisierte Bemessungsempfehlungen zurückgreifen können, um den vorgegebenen Rahmen auf die konkrete, individuelle Situation des Versicherten anwenden zu können. In 4 Schritten (Grundlagen, obere und untere Extremitäten [Invalidität innerhalb der Gliedertaxe] und Invalidität außerhalb der Gliedertaxe) werden fachübergreifend konsentierte Eckwerte der Invaliditätsbemessung vorgestellt, die Grundlage einer einheitlichen ärztlichen Begutachtung von unfallbedingten Funktionsstörungen in der privaten Unfallversicherung sein sollen.


    Die Erstveröffentlichung ist erhältlich bei Springer über https://doi.org/10.1007/s00113-022-01161-4
  2. Obere Extremitäten

    Veröffentlichung: 18. Juli 2022

    Der nachfolgende Artikel ist Bestandteil der vierteiligen Serie zu Präsentation und Diskussion von neuen Bemessungsempfehlungen in der privaten Unfallversicherung. Die Einführung in das Thema und die zugehörigen Grundlagen sowie das Konzept des Neuentwurfes der Bemessungsempfehlungen sind bereits am 17.02.2022 in Der Unfallchirurg veröffentlicht worden. Thema des hier veröffentlichten zweiten Teils sind die Bemessungsempfehlungen für die Invalidität an den oberen Extremitäten innerhalb der Gliedertaxe.


    Die Erstveröffentlichung ist erhältlich bei Springer über https://doi.org/10.1007/s00113-022-01223-7
  3. Untere Extremitäten

    Veröffentlichung: 18. November 2022

    Der beiliegende Artikel ist Teil 3 der vierteiligen Publikationsreihe. Hier wurden erstmals auch Invaliditätswerte für bisher nicht berücksichtigte Amputationszonen des Fußes erarbeitet und es wird auch diskutiert der schwer zu beurteilende funktionelle Aspekt einer Oberschenkelamputation gegenüber einer Knieexartikulation, wenn man die prothetische Versorgung berücksichtigt.


    Die Erstveröffentlichung ist erhältlich bei Springer über https://doi.org/10.1007/s00113-022-01223-7
  4. Invalidität außerhalb der Gliedertaxe

    Veröffentlichung: 6. Juli 2023

    Kernpunkt umfangreicher Diskussionen ist die Bewertung von Unfallverletzungsfolgen an den nicht paarigen Organen wie Wirbelsäule und Becken. Zunächst erfolgte eine modifizierte Neueinteilung verschiedener Wirbelsäulenabschnitte mit Erarbeitung von Referenzfällen zum Vergleich. Aktuell wird gerade das schwierige Thema der Folgen am Becken erarbeitet.


    Systematik der Invaliditätsbemessung an der Wirbelsäule


    Zu den Grundlagen der notwendigen Definition von Referenzwerten mit Gliederung der Wirbelsäule in funktionelle Bewegungsregionen und zu den Einflussfaktoren auf die Wirbelsäulenfunktion sowie die Unterscheidung der Referenzfälle in solche mit gutem oder schlechten Ausheilungsergebnis darf auf die folgenden Referenzwerte verwiesen werden. Die Invalidität ist nicht punkt-/prozentgenau zu beziffern. Außerdem sind auch nach langstreckigen Versteifungen im Bereich mehrerer funktioneller Bewegungsregionen kaum Funktionsstörungen vorstellbar, die eine Invaliditätsbemessung über 30% rechtfertigen könnten, dies bedürfte einer individuell sehr plausiblen Erklärung. Würde man nun einer Systematik der Abstufung der Invalidität in 5er Schritten folgen, so zeigt die Erfahrung, dass damit die verschiedenen Funktionsdefizite nicht ausreichend abzubilden sind, es also auch Bemessungen z.B. zwischen den Werten 5 und 10 geben muss, also 2,5 usw. Das scheint zunächst ein Widerspruch zur fehlenden Möglichkeit einer punktgenauen Invaliditätsbemessung, bestimmt aber letztlich nur systematisch einen definierten Zwischenwert.

Revolutioniertes und fachübergreifend konsentiertes Bemessungssystem